Ausbildung bei der Feuerwehr

    Im Folgenden finden Sie Informationen über das  Ausbildungssystem der Feuerwehren in Baden-Württemberg. Diese Ausbildung ist die Grundlage für den täglichen Feuerwehrdienst und ermöglicht es den Feuerwehrangehörigen sicher, schnell und effizient Hilfe leisten zu können. Im Rahmen verschiedener Lehrgänge werden neben den Grundlagen auch gewisse Spezialisierungen der einzelnen Mitglieder einer Feuerwehr erreicht im Umgang mit Spezialgeräten und Fahrzeugen, wie der Drehleiter, aber Spezialaufgaben, wie Atemschutz und Einsatzleitung.

    Einen Teil der Ausbildung besteht aus den Lehrgängen, die entweder auf Kreisebene oder an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal absolviert werden (siehe Auflistung unten).

    Die zweite Säule der Ausbildung besteht aus den regelmäßigen Übungen auf Gemeinde und Abteilungsebene. Hierfür werden jedes Jahr rund 20 Abteilungsübungen, sowie  6 Spezial und mindestens 2 Gemeinschaftsübungen absolviert. Hinzu kommen zwischen 60-80 Feuerwehreinsätze, die von verschiedenen Teilen der Gesamtfeuerwehr bewältigt werden, sowie Sonderdienste wie Feuerwehrsicherheitsdienste oder Verkehrssicherung.

    Dies macht deutlich, dass Feuerwehr mehr ist als ein geselliger Verein sondern eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde, die eine Aufgabe zu erfüllen hat und dafür auch Fortbildung, Engagement und Kameradschaft nötig sind.

     

    Was lernt man?

    In den einzelnen Lehrgängen werden die Grundzüge der Feuerwehr

    RETTEN, LÖSCHEN, BERGEN, SCHÜTZEN

    gelehrt.

     

    Wie lernt man?

    Die einzelnen Lehrgänge bestehen fast immer aus theoretischen sowie auch praktischen Teilen, die das Thema vermitteln.

     

    Wo lernt man?

    Die grundlegenden Lehrgänge und viele Aufbaulehrgänge werden abwechselnd an einem Feuerwehrstandort im Landkreis Waldshut durchgeführt.

    Spezialund Führungslehrgänge werden an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal durchgeführt.

     

    Übersicht der Lehrgänge

     

    Grundlehrgang („Truppmann 1“) (80 Std.)

    Voraussetzung:

    min. 18 Jahre (17 Jahre bei Zugehörigkeit einer Jugendfeuerwehr + bestandener Jugend-Leitungsabzeichen)

    Inhalte:

    Feuerwehrgrundlagen

    Erste Hilfe (16 Std.)

     

    Truppmann 2 (40 Std. verteilt auf 2 Jahre in der eigenen Feuerwehr)

    Voraussetzung:

    min. 18 Jahre

    erfolgreich abgeschlossener Grundlehrgang

    Inhalte:

    erweiterte Feuerwehrgrundlagen

    Befähigung zum Arbeiten im Gefahrenbereich

    Praktische Arbeit mit dem Gerät

     

    Atemschutzlehrgang (20 Std.)

    Voraussetzung:

    min. 18 Jahre

    erfolgreiche abgeschlossener Lehrgang Truppmann 2

    Inhalte:

    Vorgehen unter schwerem Atemschutz (Theoretischen und praktischen Übungen)

    Strahlenschutz

      

    Sprechfunker (20 Std.)

    Voraussetzung:

    min. 18 Jahre

    erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppmann 2

    Inhalte:

    Umgang mit Sprechfunkgeräten (Regeln, Hinweise, …)

    Technik der Funktechnik bei der Feuerwehr

    Kartenkunde

     

    Truppführerlehrgang (40 Std.)

    Voraussetzung:

    2 erfolgreiche abgeschlossener Lehrgang Truppmann 2

    -erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Sprechfunker

    Inhalte:

    erweiterte Feuerwehrgrundlagen

    Einstieg in die "Feuerwehrtaktik"

    Führen eines 2er/3erTrupps

    nach erfolgreicher Beendigung des Lehrgangs ist die "Grundausbildung" abgeschlossen.

    Folgende Lehrgänge sind nach Bedarf und / oder bei Interesse zu absolvieren und erweitern die Einsatzmöglichkeiten der einzelnen Feuerwehrangehörigen:

     

    Maschinist für Löschfahrzeuge (40 Std.)

    min. 18 Jahre

    abgeschlossene Grundausbildung

    Lehrgang ist neben dem eigentlichen Führerschein Voraussetzung für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen der Klassen C/CE

     

    Gruppenführer (80 Std.) (bei der Landesfeuerwehrschule Bruchsal)

    Voraussetzung:

    abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung (Truppführer)

    Sprechfunkerlehrgang

    Atemschutzgeräteträger (mit Ausnahmen auch ohne)

    Ziel:

    Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe.

    Inhalt:

    Führen

    Rechtsgrundlagen

    Ausbilden

    Baukunde

    ABC-Gefahrstoffe

    Brennen und Löschen

    Fahrzeugund Gerätekunde

    Mechanik

    Rettung

    Einsatzplanung und –vorbereitung

    Einsatzlehre

    Einsatztaktik

    Brandbekämpfung und Hilfeleistung

    Besondere Gefahren und Schutzmassnahmen im Zivilschutz

    Einsatzberichte

    Unfallverhütung

    Vorbeugender Brandschutz

    Brandsicherheitswachdienst

    Leistungsnachweis

     

     

    Zugführer (80 Std.) (bei der Landesfeuerwehrschule Bruchsal)

    Voraussetzung:

    Abgeschlossene Gruppenführerausbildung

    Ziel des Lehrganges

    Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges – einschliesslich eines erweiterten Zuges – sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.

    Inhalte:

    Rechtsgrundlagen

    Ausbilden

    Führen

    Einsatzplanung und –vorbereitung

    Brandbekämpfung und Hilfeleistung

    Baukunde

    ABC-Gefahrstoffe

    Neuentwicklungen

    Vorbeugender Brandschutz

    Leistungsnachweis

     

     

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